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Umweltschutz / Recycling

Altbatterien-Entsorgung


§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien gemäß Batteriegesetz - BattG
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug- Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Sollten Sie weitere Altbatterien haben, können Sie diese bei uns zur fachgerechten Entsorgung kostenlos abgeben.


Entsorgung von Altöl, Ölgebinde und Ölfiltern:

 

Altöl, entleerte Ölgebinde sowie gebrauchte Ölfilter dürfen Sie als unser Kunde in haushaltsüblichen Mengen gerne bei uns zur Entsorgung abgeben (gegen Vorlage des Kassenbelegs).

Bitte werfen Sie Ölgebinde ohne "Grüner Punkt" nach Gebrauch nicht in gelbe Säcke/Tonnen oder den Hausmüll. Die Restanhaftungen in "Ölgebinden" können bei unsachgemäßer Behandlung schnell zu Umweltbelastungen führen! Geben Sie die leeren Behälter unbeschädigt und verschlossen wieder dort ab, wo Sie sie gekauft haben.

Von unseren Kunden nehmen wir die Leergebinde gegen Vorlage des Kassenbons unentgeltlich zurück und geben Sie an die GVÖ weiter. Die GVÖ führt diese einer umweltgerechten Verwertung in zertifizierten Fachbetrieben nach den Bestimmungen der Verpackungsverordnung zu.

Bitte beachten!
Die Behälter dürfen nach Entleerung des Original-Füllgutes außer Altöl keine Fremdstoffe wie z.B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel oder andere Chemikalien enthalten haben.